Vereinbarung: Für den Störfall, dass der Nachmieter B (ab dem 01.07.2019) aus der besagten Wohnung vorzeitig, d.h. vor dem 30.11.2021 auszieht, verpflichtet sich der Vormieter (Mieter A) ab dem Zeitpunkt der Wohnungsübergabe des Nachmieters B an den Vermieter zu folgenden monatlichen Leistungen: Nettokaltmiete in Höhe von 760,00 € Betriebskostenvorauszahlung 230,00 € = monatliche Gesamtzahlung 990,00 € Diese Zahlungsverpflichtung (Mieter A Zeitmietvertrag) gilt ab dem 01.07.2019 und hat Bestand bis zum 30.11.2021, unter der Voraussetzung, dass der Mieter A (Zeitmietvertrag) keinen geeigneten Nachmieter C für die Restlaufzeit (bis 30.11.2021) vorschlagen kann. ... Falls es nicht zu einem Störfall kommt, verpflichtet sich der Vermieter die Absicherungssumme bis zum 30.11.2021 an den Mieter A zurückzuzahlen. ... Der Mieter A ist laut Vereinbarung zur Leistung bis zum 30.11.2021 verpflichtet.