Vorzeitige Entlassung Mietvertrag
vom 28.8.2025
für 44 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben zum 01.04.2024 einen Mietvertrag mit einer Mindestmietdauer von zwei Jahren unterschrieben. Zum 16.08.2024 haben wir Nachwuchs bekommen und uns entschlossen das unsere Wohnung zu klein ist. Zum 01.04.2025 haben wir uns daraufhin Eigentum gekauft.