bevorstehenden Modernisierung, Kostenteilung und Beendigung der Nutzung an
vom 25.7.2025
für 40 €
beantwortet von
Guten Tag, ich muss die bevorstehenden Modernisierung am meinem Haus den Mieter rechtmäßig mitteilen, ihm wurde es schon am 03.06.2025 angekündigt gehabt mit der ordentlichen Kündigung, das mein Haus komplettsaniert werden muss. ... Sollten Sie das Sonderkündigungsrecht nicht nutzen, wird die genannte Mieterhöhung anteilig auf Mitteilung zur Modernisierung die verbleibende Mietdauer bis zum regulären Vertragsende im Maerz 2025 berechnet und entsprechend erhoben.