Guten Tag, als Eigentümerin und Vermieterin eines Hauses bitte ich bei folgenden Sachverhalt um eine Einschätzung von einem Anwalt: Mietobjekt: Einfamilienhaus, 12621 Berlin (BJ 1982, ca. 95 m² Wohnfläche, Ölheizung, Keller, Terrasse, Garten) Vertragslage: Mietvertrag vom 23.04.2025, Mietbeginn: 01.07.2025, unbefristet Kaltmiete: 500 €/Monat bis 12/2025, dann Staffelmiete bis max. 800 €/Monat ab 2030 Kaution: 1.500 €, noch nicht vollständig vom Mieter auf das Konto vom Eigentümer/Vermieter überwiesen. ... Frage an den Anwalt: Ist eine fristlose Kündigung wegen Unbewohnbarkeit zulässig?