Vermieter streicht Kaution ein wegen übertriebener Reperaturarbeiten
vom 1.8.2025
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Olaf Tank, Wirtschaftsjurist / Düsseldorf
Bei Abgabe der Wohnung an den Vermieter, gab dieser sich nicht ganz zufrieden mit den Dübellöchern und einigen anderen Sachen. ... Als ich nach 6 Monaten die Kaution einforderte, rief der Vermieter mich kurz nach meiner Mail an, ich konnte aber zu dem Zeitpunkt nicht abheben. ... Außerdem habe ich gelesen dass laut Paragraf 548 BGB Ersatzansprüche des Vermieters verjähren.