Sonderkündigungsrecht nach Wasserschaden/Schimmel (Gewerbemietrecht)
vom 28.7.2025
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Guten Tag, wir haben folgendes Problem: Wir sind Gewerbemieter und haben einen Mietvertrag mit Mietbeginn seit 15.10.2017 Situation: Im Oktober 2023 wird ein nicht von uns verursachter Wasserschaden festgestellt, teilweise Stromausfall und mittlerweile Schimmelbildung und aufgequollenem Fußboden (Parkett). Der Vermieter hat lediglich die Regenquelle nach mehrmaligen Aufforderungen dicht gemacht, jedoch Boden sowie Schimmelbildung bis dato nicht behoben. Seit 10/24 setzen wir eine Mietminderung um, aktuell noch 20%.