Grunddienstbarkeit Kabelanschluss
vom 20.9.2025
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Olaf Tank, Wirtschaftsjurist / Düsseldorf
Der Kabelanschluss geht über den Keller der Nr.7 und ist in der Grunddienstbarkeit als Recht so formuliert: "Recht die vom dienenden zum herrschenden Grundstück führenden Kabelanschlüsse für Fernseh- und Rundfunkempfang dort zu belassen und das dienende Grundstück zum zwecke von Instandsetzungsarbeiten zu betreten bzw. durch beauftragte Dritte betreten zu lassen" Nun sollen Glasfaserkabel neu verlegt werden.