Gartenpflege in einer Wohngemeinschaft
vom 17.7.2019
90 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Wir sind eine Wohngemeinschaft mit 20 Eigentümern in 2 Häusern und einer gemeinsame Tiefgarage die auch beide Häuser verbindet. ... Nur der Hinweis in <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/WEG/28.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 28 WEG: Wirtschaftsplan, Rechnungslegung">§ 28 Nr. 5 WEG</a>: Das niemand der Miteigentümer zur Gartenpflege verpflichtet werden kann. Im Umkehrschluss lese ich daraus, dass Gartenpflege durch die Miteigentümer durchaus im Rahmen der Nachbarschaftspflege denkbar ist.