Sanierung eines Eingangsbereiches - Bauliche Veränderung - Kostenbelastung
vom 7.6.2023
für 75 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Auf die Finanzierung des verbleibenden Betrages wird im Beschluss nicht eingegangen. ... Mit den Arbeiten soll ein Unternehmer beauftragt werden, der mit dem Verlegen von Bodenbelägen, Trockenbau, dem Austausch von Fenster und Türen sowie dem Anbringen von Markisen, Rollläden und Sonnenschutz wirbt und für mich deshalb nicht die geeignete Wahl für dieses Bauvorhaben ist. Deshalb lehne ich diesen Beschluss ab.