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21 Ergebnisse für eigentümer beschluss markise

Sanierung eines Eingangsbereiches - Bauliche Veränderung - Kostenbelastung
vom 7.6.2023 für 75 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Auf die Finanzierung des verbleibenden Betrages wird im Beschluss nicht eingegangen. ... Mit den Arbeiten soll ein Unternehmer beauftragt werden, der mit dem Verlegen von Bodenbelägen, Trockenbau, dem Austausch von Fenster und Türen sowie dem Anbringen von Markisen, Rollläden und Sonnenschutz wirbt und für mich deshalb nicht die geeignete Wahl für dieses Bauvorhaben ist. Deshalb lehne ich diesen Beschluss ab.
MARKISEN angebracht
vom 4.3.2021 für 52 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Mein Nachbarladen hat seit ca 40 Jahren eine Markise für die Terrasse. ... Ich habe auch eine Markise angebracht , jetzt schreibt mir die Verwalterin vor bis zum 19.03 .21 es wieder abzubauen . Ich habe die Markise angebracht weil der Nachbarladen eine Genehmigung schon hatte , und dachte das ich keine mehr brauche .
Markisen Installation
vom 7.12.2020 für 52 €
als Eigentümer einer ETW in einer WEG Anlage mit 8 Parteien wurde im September/Oktober 2020 ein Umlaufbeschluss zur Installation einer elektrisch betriebenen Markisen-Anlage beantragt. ... Bereits in der Vergangenheit wurden am Objekt bei anderen Wohneinheiten Markisen montiert und auch von der Eigentümergemeinschaft genehmigt. ... Somit ist unser Ansicht nach auch kein Beschluss gefasst worden.
Entfernung eines Rank-Gitters nach Aufforderung durch Vermieter?
vom 21.8.2020 für 40 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Dies gelte insbesondere für Einbauten und die Gestaltung von Außenanlagen (wie etwa durch Markisen, Balkonbespannungen, Antennen). Nun hat mir die Hausverwaltung, nachdem ich um eine Genehmigung des Rankgitters gebeten hatte, mitgeteilt, dass der Eigentümer keine Rankgitter wünsche und meines daher zu entfernen sei.
Beschluss: nichtig oder anfechtbar?
vom 30.5.2019 52 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Als ich das Protokoll der Eigentümerversammlung bekam, stellte ich fest, dass bei der Versammlung auch Beschlüsse gefasst wurden, welche überhaupt nicht auf der Tagesordnung gestanden hatten: 1) So wurde einerseits ein Beschluss gefasst, welcher es allen Eigentümern gestattet, eine Markise (auf eigene Kosten) anzubringen. 2) Einer anderen Partei wurde durch Beschluss gestattet, eine Terrassenüberdachung anzubringen. ... Es wurde sowohl die Terrassenüberdachung als auch von einigen Miteigentümern eine Markise bereits seit geraumer Zeit angebracht. Frage 2: Darüber hinaus die Frage, ob es nicht so ist, dass Beschlüsse, die bauliche Veränderungen betreffen (Markise, Terrassenüberdachung) der Einstimmigkeit bedürfen, und ob Einstimmigkeit vorliegen kann, wenn sich zumindest eine Partei enthalten hat?
illegales Anbringen vom Markisen und Balkonbeleuchtung in einer WEG
vom 27.2.2019 120 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ein Eigentümer möchte nun eine Markise sowie eine Lampe auf seinem Balkon anbringen und fragt ordnungsgemäß die Verwaltung, hierzu einen Eigentümerbeschluss wegen der baulichen Veränderung herbeizuführen. In diesem Zuge wurde jedoch festgestellt, dass seit vielen Jahren noch unter den Vorverwaltungen mindestens 50% aller Eigentümer Ihre Balkone mit den unterschiedlichsten Markisen und Außenbeleuchtungen ausgestattet haben, ohne dass es hierzu allstimmige Beschlüsse gab. ... Beschluss möchte ich die Beleuchtungsfrage regeln.
neue Außenjalousien an der Außenfassade eines Hauses anbringen
vom 27.2.2019 52 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Eigentümer einer Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. ... Danach gehören zum Sondereigentum unter anderem: …...Rollläden, Markisen, Jalousetten....". ... Demnach müssen alle im Grundbuch eingetragenen Eigentümer der Maßnahme zustimmen".
Bauliche Veränderung Gemeinschaftseigentum, Verwaltergenehmigung Markise
vom 27.6.2017 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
In der Teilungserklärung ist folgendes für Maßnahmen einzelner Eigentümer festgelegt: „Bauliche Veränderungen und außerordentliche Aufwendungen dürfen vorgenommen werden, wenn die Zustimmung des Verwalters oder ein entsprechender Beschluss der Eigentümerversammlung der jeweiligen Untergemeinschaft vorliegt." ... Dazu gehören z.B. das Anbringen von Markisen und Sichtschutzeinreichtungen auf Balkonen und Terrassen. […] Die Zustimmung des Verwalters darf nur aus wichtigem Grund versagt werden." Die Frage betrifft das „oder" im ersten zitierten Absatz: Müssen zwingend auch die Eigentümer (der entsprechenden Untergemeinschaft) über das Anbringen der Markise beschließen, oder reicht die Entscheidung des Verwalters, die ja ohnehin erfolgen muss, hier aus (und muss den Eigentümern der Untergemeinschaft hier also gar kein Beschluss vorgelegt werden)?
Sichtschutz Balkon
vom 13.5.2014 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Leider ist der Vermieter Neu-Eigentümer nur einer Wohnung im Haus. Inzwischen wurde er aufgeklärt, dass er alle anderen Eigentümer um Erlaubnis fragen muss. ... Wie sieht es mit Klemm-Markisen aus, wo man die Hauswand nicht beschädigt, da nicht gebohrt werden muss?
Anbringung Markise Dachterrasse Südausrichtung - genehmigungspflichtig?
vom 7.5.2013 60 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Eigentümer und Bewohner eine DG-Wohnung samt einer Dachterrasse mit voller Südausrichtung. ... Laut Verwalter ist dieser nicht rechtlich dazu legitimiert, die Erlaubnis (samt Farbgebung etc.) zu geben, ohne dass darüber ein grundsätzlicher Beschlusses der ET-Gemeinschaft vorliegt. ... Die Markise würde den optischen Gesamteindruck des Gebäudes nicht stören.
Alter Beschluß - Markise
vom 17.9.2012 35 € Historischer Preis
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Unter "Verschiedenes" wurde dann der Antrag gestellt, für alle Eigentümer eine Markise zu genehmigen. ... Das ist doch so kein gültiger Beschluß, oder? ... Kann nun ein einzelner Eigentümer hergehen und sich (nach nunmehr fast 30 Jahren) einfach eine Markise nach seinem eigenen farblichen Geschmack (leuchtendes orange)anbringen und dazu noch in Übergröße?
Bauliche Veränderung WEG
vom 10.7.2012 75 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Er hat daraufhin eine Auflistung gemacht mit sämtlichen baulichen Veränderungen (Doppelstabzaun, 2 verschiedene Sichtschutzwände, 1 Gartenhütte, 1 Holzlagerregal, Holzschaukel)diese wurden alle ohne Genehmigung und Beschluss errichtet. Auf der Liste sind auch die baulichen Veränderungen der anderen Eigentümer drauf, oben auf der Liste steht "Beschluss im schriftlichen Verfahren über vorgenommene bauliche Veränderungen zum Stichtag 31.07.2011". ... In der Eigentümerversammlung 2012 wurde unter Punkt 5 "Beschluss zur Genehmigung baulicher Veränderungen gem.
WEG - bauliche Veränderung in Einzelfall inkl. Kostenlast Instandhaltung
vom 24.5.2011 25 € Historischer Preis
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Sehr geehrte WEG-Anwälte, in einer Eigentümergemeinschaft wird beschlossen (als bauliche Veränderung), dass sich jeder Eigentümer eine Markise, ein Balkonüberdach, eine Rollade o.ä. auf eigenen Kosten installieren darf. ... Instandsetzung der Markise, Balkondach, Rollade etc.? Beinhaltet das bereits der Genehmigungsbeschluss (oben) zwangsläufig, oder muss hier ein zweiter Beschluss (nach § 16 Abs. 4?!)
Überdachung Terrasse - Änderung der Teilungserklärung?
vom 9.5.2010 48 € Historischer Preis
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Am Haus sind an bestimmten Balkonen bereits Markisen angebracht (jeweils am Balkon oberhalb). Markisen sind zugelassen, soweit sie in den Farben weiß/blau gehalten sind. ... Sondern dass ein anderer Eigentümer das Argument bringt, dazu wäre eine Änderung der Teilungserklärung (da Veränderung der Fassade) notwendig.
Klemmmarkise auf dem Balkon
vom 9.9.2009 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
(es gibt außer mir noch 2 Eigentümer , die das auch haben).Die Abstimmung ist fehlgeschlagen und der Beschluß wurde nicht aufgenommen.Heute bekomme ich einen Brief von der Hausverwaltung ich möchte die Markise entfernen , die Borlöcher usw. sind zu kitten usw. ... Da es sich aber hier um eine Klemmmarkise handelt( es gibt keine Borlöcher oder ähnliches) und nicht um eine fest eingebaute Sache , bin ich der Meinung , daß die Markise wie ein Sonnenschirm zu behandeln ist.