. - im Zuge Küchenarbeiten Meldungdurch uns per Mail samt Bild an HV, dass Leitung im Keller leicht tropft - da Verwalterin im Urlaub Telefonat mit Vertreter, der sich nicht auskennt - Hinterlassen Schlüssel bei MIteigentümer und Nennung aller Kontaktdaten wg Zugang 7.2. - bisher nichts gehört u keine weitere Reaktion auf Mail - Weiterleitung Mail vom 31.01. an Verwalterin, da ab 10.02. wieder da 12.02. - Handwerker meldet sich telefonisch bei uns - das Haus und die maroden Leitungen kennt er, es müsste Steigleitung in unseren 3 Wohnungen erneuert werden - Anruf bei Hausverwaltung: Verwalterin weiß noch nichts - Angebot unsererseits unseren vor Ort tätigen Sanitärhandwerker auch ein Angebot erstellen zu lassen, wird abgelehnt 13.02. - Information des Verwaltungsbeirat über tropfende Leitung, er will sich mit Verwaltung in Verbindung setzen und ist für Angebot durch unseren Handwerker 17.02. - Angebot zum Leitungstausch an HV u Verwaltungsbeirat u Miteigentümer wg Kosten - die Maliadressen werden wg Datenschutz nicht angezeigt, die HV über den Versand informiert 20.02. - keine Reaktion der HV u auch nicht erreichbar - SChreiben an HV mit Darstellung zeitlicher Ablauf u Aufforderung, was zu tun 22.02. - Mail der HV - es ist Ihrer Ansicht nach keine Gefahr im Verzug - Meldung an Versicherung ist erfolgt - Haus hat nicht Priorität, da "im Nachbarhaus ganz andere Sachen aus der Leitung laufen..." - "wir können ja kostenpflichtige außerordentliche Versammlung einberufen, um Angelegenheit zu beschleunigen" 25.02. - 21:57 Uhr - Mail der HV, dass Sie am nächsten Tag mit einer Wasserschaden-/Leckortungsfirma aus Ihrer 100 km entfernten Stadt bei den Häusern ist - keine Nachfragen nach evtl. ... Problem: beleidigende Äußerung der HV in Mail, die an die anderen Miteigentümer/Verwaltungsbeiräte gehen Da der Leitungswasserschaden im Gemeinschaftseigentum ist, haben wir die Miteigentümer/Verwaltungsbeirat in Kenntnis gesetzt, da diese z.T. nicht im Objekt wohnen. ... Die HV hat per Mail mit Kopie an unsere MIteigentümer und alle Verwaltungsbeiräte folgendes geantwortet: "Sehr geehrte Eigentümer/Innen, die Vorgaben der Bundesregierung und der Länder sind eindeutig.