GKV Festsetzung haupberuflich Angestellter oder Selbständig
vom 20.9.2024
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Ziel ist es von der GKV für 2024 als Hauptberuflich Angestellter eingestuft zu werden. 2024 Jan – März nur Einkünfte aus Selbständiger Arbeit 2024 April – Sep keine Einkünfte aus Selbständiger Arbeit 2024 Okt – Dez nur Einkünfte als Angestellter Vollzeit Folgendes Vorgehen ist geplant: •Sobald die Festanstellung ab Oktober 2024 vorliegt, GKV sofort melden und nachweisen, dass man hauptberuflich angestellt ist •Antrag auf Umstufung stellen bei GKV und darlegen, dass Selbstständigkeit im Jahr 2024 nur in den ersten drei Monaten bestand und man danach keine selbständige Tätigkeit mehr ausgeübt haben (Nachweise wie Auftragsbücher, Kontoauszüge, eidesstattliche Versicherung) Meine Recherche hat ergeben dass die GKV nachfolgende Kriterien für die Einstufung als Hauptberuflich Angestellt oder Selbstständig prüft. ... 3.Die GKV vergleicht das Einkommen aus Selbständiger Arbeit im Vergleich zum Gehalt als Angestellter.