Ich habe ihn dann ein Zimmer in meinen Büroräumen in Augsburg zur Verfügung gestellt, und beim Jobcenter in Augsburg-Stadt einen Antrag auf Kostenübernahme auf einen Untermietvertrag gestellt. ... Darum bitte ich um die Zusage der Kosten für den Mietvertrag des beigefügten Zimmers, da ich sonst nirgends wohnen kann: Meine Mutter möchte mich nicht aufnehmen, vor dem Zimmer in Augsburg bin ich bei meiner Oma in einem einzigen Raum gewohnt und möchte dort nur ungern wieder zurück, empfinde dies auch als unzumutbar, da wir Probleme mit der Post und allgemein im Umgang hatten, worauf ich mich eben um etwas anders umsah und jetzt gefunden habe." Das Jobcenter in Aichach-Friedberg reagiert nun so, dass sie keinen Triftigen Grund nach SGB 2 -> §22 -> Absatz 5 -> 1. sehen, und den Vertragsabschluss, der ja noch nicht eingetreten ist, folgendermaßen ablehnen: "Da sie das Alter von 25 Jahren noch nicht erreicht haben, besteht für Ihre Mutter bzw. ein Elternteil die Unterhaltspflicht.