Übergang aus der Altersteilzeit in Arbeitslosigkeit oder Rente
vom 6.9.2025
für 95 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Bezüglich darauffolgenden Übergang in die Rente ist folgendes vereinbart: "Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass ab dem Folgetag eine Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung mit Abschlägen bezogen werden kann." ... Laut Auskunft der Rentenversicherung kann ich mit Geburtsdatum 02.10.1963 ab dem November 2026 eine Altersrente für langjährig Versicherte (über 35 Beitragsjahre) mit Abschlägen beziehen.