Immobilienübertragung mit Teilschenkung, Rückforderung durch Sozialamt
vom 19.11.2024
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Frage 1: Sollte ich Bedürftig werden, holt sich das Sozialamt dann nur meinen Teil der Schenkung, also 23.000€ - oder auch den Teil meines Exmannes, welcher ja nicht bedürftig ist, also die kompletten 46.000€ ? ... Da ich sehr ländlich wohne, habe ich hier in meiner Nähe bisher keinen Anwalt gefunden der in meinem speziellen Fall versiert genug wäre mir zu helfen und ich habe auch nicht die finanzielle Möglichkeit Beratungsgespräche bei verschiedenen Anwälten in Anspruch zu nehmen.