Seine Mutter ist vor 15 Jahren verstorben, sein Vater erhält keine Witwenrente, weil die Eltern bereits vorher schon geschieden waren. Der Vater erhält nur eine kleine Teilrente von 1.020 Euro aufgrund eines Unfalls. ... Abzüglich der Mietkosten, Versicherungen, Lebenserhaltungskosten, etc, bleibt den Großeltern ein Gesamtbetrag im Monat von ca. 1.800 Euro als Taschengeld das sie für zum Beispiel monatliche Urlaubsreisen und jährliche Kuraufenthalte ausgeben, bzw. sich davon monatlich Kleidung und Schmuck kaufen können und dem Bruder der Oma bei der Finanzierung des Umbaus seines Hauses finanziell behilflich sind.