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ALG II - Sozialgeld

| 27. August 2005 12:54 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

Person A - ehemals Hauptverdiener - ist seit 01.07.2005 arbeitslos und bekommt ALG I. Person B - ehemals 400 € - ist seit 01.08.2005 arbeitslos ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Person A und B sind miteinander verheiratet und haben 1 Kind - 13 Jahre.
Person B hat Antrag auf ALG II / Sozialgeld gestellt. Die unter VII - Vermögensverhältnisse gestellten Fragen (Vermögen zusammen über 9700 € bzw. 750 € je weiterer Angehöriger) wurden mit "nein" beantwortet.

Person B bekommt Schreiben der ARGE und soll folgende Unterlagen vorlegen:
- Alle Vesicherungspolicen (Haftpfl., Hausrat, Kfz)
- Lebensversicherungen mit Rückkaufswert
- Aktueller Rentenbescheid
- Nachweis über die Höhe des Krankenkassenbeitrages
- Kopie des Fahrzeugscheines
- Kauf oder Leasingvertrag des Kfz
- Sparbücher, Kreditkarten, Nachweise über sonst. Vermögenswerte
- Komplette Girokontoauszüge der letzten 3 Monate
- Kopie Arbeitsvertrag
- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate

Ausserdem soll schriftlich mitgeteilt werden, wovon bisher der Lebensunterhalt bestritten wurde und warum jetzt ALG II beantragt werden muss.

Person B hat das Gefühl, dass es sich um eine Schikane des Sachbearbeiters handelt, da Person B das Zusatzblatt 3 nicht ausfüllt, da die Vermögenswerte nicht überschritten werden.

Folgende Fragen:

1. Müssen tatsächlich alle o.g. Unterlagen vorgelegt werden?
Falls nein, welche nicht?
2. Person A ist Eigentümer eines Kfz und kommt für dessen Unter-
halt auf. Person B ist im Besitz eines Kfz und bezahlt die
Kfz Versicherung. Kfz ist Leasingfahrzeug, Leasingraten werden
von Vater von B gezahlt. Kfz Brief ist bei Bank hinterlegt.
Muss das Auto angegeben werden?
3. Müssen tatsächlich alle Sparbücher, Kreditkarten, usw.
angegeben werden, auch wenn das Vermögen nach Abzug der Frei-
beträge unter dem Wert von € 9700 liegt?
4. Müssen von allen vorhandenen Konten die Kontoauszüge der
letzten 3 Monate vorgelegt werden?

Girokonten bei der einen Bank sind mit € 4000 bzw. 2500 über-
zogen, Bei der anderen Bank gibt es ein Aktiendepot mit Wert ca. € 7000.

Person B hat ab 01.10.2005 wieder eine Arbeitsstelle. ALG II wird also nur für die Monate August und September beantragt. Rechtfertigt das den ganzen Aufwand den die ARGE betreibt?

Abgabetermin der Unterlagen ist spätestens am 02.09.2005.

Für die Beantwortung der Frage bedanke ich mich.

27. August 2005 | 12:59

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

auch wenn der Anspruch nur für eine kurze Zeit geltend gemacht werden soll, müssen die Angaben, die die ARGE verlangt, gemacht und durch Vorlage von Unterlagen belegt werden. Auch das Auto des/der B ist mit anzugeben; hierbei sollte noch eine Bescheinigung des Vaters mit vorgelegt werden.

Dabei handelt es sich auch nicht um eine Schikane des Sachbearbeiters; die Vorlage dieser Unterlagen ist nach den einzelnen Verordnungen erforderlich, um den Anspruch dem Grunde und der Höhe nach berechnen zu können.

Ohne diese Mitwirkung wird der Antrag vermutlich zurückgewiesen werden.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


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