ALG1 - Zahlung nach "altem" oder "neuem" Bemessungsentgelt?
vom 23.1.2023
für 72 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Ich habe vom 01.07.18 bis 22.10.20 ALG1 bezogen (ohne Sperre, Verlängerung des Anspruchs aufgrund Corona und einer Weiterbildung). ... Die Begründung für die Eigenkündigung liegt dem Arbeitsamt seit diesem Zeitpunkt vor, ich vermute, dass ich eine 3monatige Sperre erhalten werde. ... Habe ich Anspruch auf mein altes, d. h.