Berechnungsgrundlage für Verletztengeld
vom 30.8.2020
für 100 €
Dem Widerspruch wurde mit Bescheid vom 03.09.2019 mit neuem Bescheid (ohne RM Belehrung) abgeholfen und mir wurde Verletztengeld in Höhe des zuletzt bezogenen ALG I gewährt. ... Handelt es sich hierbei um die Höhe des vorher bezogenen ALG I (§ 47 Abs. 2 SGB VII i.V.m. § 47b SGB V) Wobei hier noch kein ganzer Monat ALGI bezogen worden ist? ... (Bafög wurde beantragt aber noch nicht bewilligt u. der Antrag sodann zurückgenommen) Unserer Berechnung nach, können wir uns gegen den vorgenannten Bescheid noch bis zum 03.09.2020 mit Widerspruch wehren, da die Rechtsmittelbelehrung fehlte.