Sachlage: Ein neuer Mieter hat seit Mitte 2022 monatlich freiwillig (und auf seinen expliziten Wunsch) deutlich mehr an Nebenkostenvorauszahlungen (250,- Eur statt 150,- Eur) geleistet als vom Vermieter gefordert. Die Nebenkostenabrechnung für 2023 konnte bis jetzt nicht gemacht werden, da die Abrechnung 2023 von der Hausverwaltung immer noch nicht vorliegt. Es ist ziemlich sicher, dass auch in 2023 (wie in 2022) ein Guthaben entstehen wird, bereits schon auf Basis der vom Vermieter verlangten Vorrauszahlungen (150,- Eur).