Hallo, gerne stelle ich die ergänzende Frage (zu: 'Zutritt des Gerichtsvollziehers zu Geschäftsräumen') hiemrit neu als eigenständige Frage ein: Falls der Gerichtsvollzieher - z.B. über den von Ihnen in der o.g. ... Kann er (der Gerichtsvollzieher) einfach annehmen, dass dort vorgefundene Gegenstände (z.B. ein Notebook) zum Eigentum des Schuldners gehören und pfänden (was , falls nicht zutreffend, dann ggf nur durch Widerspruchsklage o.ä. des Arbeitgebers, d.h. der Firma, anzufechten wäre bzw gibt es Möglichkeiten seitens der GmbH, sofort dagegen vorzugehen und die Pfändung überhaupt zu verhindern ?). Was sind die nachprüfbaren Kriterien, an die sich der Gerichtsvollzieher bei Pfändungen in fremden Räumen halten muss ?