Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:
1.) An welchem Ort und wie man Strafanzeige stellen kann, richtet sich nach § 158
der Strafprozessordnung.
§ 158 [Strafanzeige; Strafantrag]
(1) 1Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich angebracht werden. 2Die mündliche Anzeige ist zu beurkunden.
(2) Bei Straftaten, deren Verfolgung nur auf Antrag eintritt, muss der Antrag bei einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft schriftlich oder zu Protokoll, bei einer anderen Behörde schriftlich angebracht werden.
Sie können sich also an Ihr zuständiges Amtsgericht wenden und Ihre Anzeige zum Protokoll der Geschäftsstelle(mündlich, es erfolgt eine Mitschrift) stellen. Eine bestimmte Formulierung ist nicht vorgeschrieben. Mitbringen können Sie gleich alle Dokumente und ggf. eine Sachverhaltsschilderung, welche aus Ihrer Sicht die Insolvenzverschleppung durch den Geschäftsführer der GmbH darlegen und beweisen.
2.) Bezüglich Ihrer Anzeige gilt das Legalitätsprinzip, d.h. sofern auf Grund der in der Strafanzeige mitgeteilten Tatsachen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Straftatbestand verwirklicht sein könnte (sog. Anfangsverdacht), sind die Strafverfolgungsbehörden(Polizei und Staatsanwaltschaft) verpflichtet, Ihrer Anzeige nachzugehen und den Sachverhalt bzgl. der Insolvenzverschleppung durch den Geschäftsführer der GmbH so weit wie möglich aufzuklären.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 21.02.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Bitte geben Sie mir eine klarere Antwort auf meine Fragen. Dies ist für mich leider zu juristisch geschrieben:
Wo stelle ich den Antrag, dass der Kunde Insolvenzverschleppung gemacht hat. Der Insolvenzantrag wurde beim Amtsgericht Frankfrut gestellt und genehmigt.
Beim Frankfurter Insolvensgericht Antrag stellen?
Bei der Polizei?
Bei der Staatsanwaltschaft (welcher Ort?)
und wenn ich dies schriftlich mache (bin behindert) wie lautet der Gesetzestext bzw. der Text den ich schreiben muss.
Beweise / Schriftstücke können jederzeit per Kopie oder im Original mitgeliefert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
wie oben schon erwähnt, können Sie den Strafantrag in Frankfurt entweder bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht stellen.
Für welche Stelle Sie sich entscheiden, ist für den Gang des Verfahrens belanglos.
Falls Sie sich für die Staatsanwaltschaft entscheiden, einfach die Adresse aus dem Telefonbuch nehmen, Ihr Brief wird automatisch an die richtige Stelle (zuständiges Dezernat) weitergeleitet.
Sie brauchen keinen bestimmten Gesetzestext zitieren, sondern müssen nur schreiben, dass Sie Strafanzeige stellen gegen den Geschäftsführer der GmbH.
Dann einfach Ihre schriftliche Schilderung des Sachverhaltes und die Beweise / Schriftstücke erst mal in Kopie mitschicken.
Der Gang des restlichen Verfahrens liegt dann in der Hand der Staatsanwaltschaft.
Mit freundlichen Grüßen