Desweiteren habe ich mit dem Gutachter einen Vertrag ausgehandelt, dass er am Anfang der Reparatur einmal kuken soll und bei der Abnahme ebenso dabei sein soll. ... Ähnliches wurde danach nochmals meinem Rechtsanwalt erzählt, der mich anrief und meinte, er hätte mit dem Handwerker geredet und dieser teilte ihm mit, dass eine andere Firma, Subunternehmen oder so den Abriss des fehlerhaften Gewerks durchführen wolle. ... Bevor ich mir einen Anwalt genommen hatte, teilte ich Herrn L ebenfalls mit, dass er mit einer Frist, die Mängel zu beheben hat, ebenso bezog ich mich in einem Flgeschreiben auf die Abnahme und verweigerte sie wegen Irrtums etc und weil wir getäuscht wurden, zudem stellte ich einen grammtikaliuschen Fehler richtig, dass ich also nicht jetzt die Abnahme gemacht habe, sondern, diese, wenn überhaupt durch meine Mutter folgte, die aber eigentllich keine Abnahme durchführen darf.