Nicht ordnungsgemäßer Anschluss von Regenrinne+Drainage: Haftung Architekt/BauFirma?
vom 5.1.2025
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Als Eigentümer eines Reihenendhauses in Frankfurt/Main haben wir eine Frage betreffend die Haftung für nicht ordnungsgemäß angeschlossene Regenrinnen- & Drainageleitungen. Hintergrund: Nach einer in unserer Wohnsiedlung durchgeführten, von dem zuständigen städtischen Unternehmen (der SEF / "Stadtentwässerung Stad Frankfurt am Main") veranlassten Kanalinspektion wurden wir (wie viele andere Nachbarn auch) aufgefordert, Korrekturen bzw. Reparaturarbeiten an den Entsorgungs-Leitungen unserer Häuser durchzuführen.