Eigengenutzter Keller als Wohnraum nutzen? Bzw. zumindest als Hobbyraum?
vom 24.8.2020
für 55 €
beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter / Göttingen
Wir besitzen einen größeren, externen Keller in einem Mehrfamilienhaus, der von früheren Eigentümern schon über längere Zeit bewohnt wurde (es gab sogar einen Whirlpool) und die meisten Vorgaben, als in sich abgeschlossene Wohnung auch erfüllt (Bad, Küche, Höhe, Belüftung, Stellplätze, ...). ... Müßten die anderen Eigentümer einer Änderung durch das Amt zustimmen oder wäre sie unabhängig für die Nutzung gültig (Beurteilung ohne Verkaufsabsicht)?