Gefährdung einer Duldung durch Dachdämmung
vom 25.7.2023
für 70 €
beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter / Göttingen
Das Grundstück liegt im Außenbereich, und auf dem geltenden Flächennutzungsplan ist die Nutzungsart Dauerkleingärten ausgewiesen, was auch unserer tatsächlichen Nutzung entspricht (allerdings nicht nach Bundeskleingartengesetz). ... Nun zu meiner Frage: wir beabsichtigen, das Dach des Hauses Wärme zu isolieren, einerseits um im Winter die Frostgefahr zu mindern, andererseits um im Sommer die Hitzeentwicklung im Haus zu reduzieren (ein dauerhaftes Wohnen in dem Haus beabsichtigen wir nicht). ... Auch würde sich die Nutzungsart des Hauses nicht ändern.