Grundstück auffüllen
vom 16.4.2025
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
In dem Kaufvertrag steht: "Der Verkäufer (die Gemeinde) versichert, dass auch keine Baulasten oder altrechtlichen Dienstbarkeiten eingetragen sind." ... In dem Bebauungsplan steht nun: Der im Norden des Plangebietes ausgewiesen 5,00m breite Streifen ist von einer Bebauung freizuhalten und wird mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belastet. Der Bebauungsplan wurde im Jahr 2006 erstellt.