Sehr geehrter Ratsuchender,
offenbar sind Sie leider einen Bauträgervertrag eingegangen, ohne diesen vorher anwaltlich prüfen zu lassen.
Denn in vielen solchen Verträgen ist dann eine - den Käufer belastende - Klausel enthalten, wonach der Verkäufer / Bauträger dann (Blanko)Vollmacht erteilt wird, Zustimmungen auch in Hinblick auf nachbarliche Bauvorhaben zu erteilen. Daher kann man gar nicht oft genug davor warnen, solche Verträge ohne fachliche Beratung zu unterzeichnen.
Ist so ein Passus auch in Ihrem Vertrag enthalten, entfällt die Informationspflicht des Bauträgers aus diesem Grunde; der Vertrag wäre also darauf entsprechend noch zu prüfen.
Ist der Passus nicht enthalten, wäre die Informationspflicht zumindest eine vertragliche Nebenpflicht des Bauträgers, die sich auch aus Treu und Glauben ableiten lässt.
Hat er diese Pflicht schuldhaft verletzt, stehen Ihnen ggfs. Schadenersatzansprüche dafür zu, dass durch den Bau der MFH sich Ihr Grundstückswert vielleicht reduziert hat.
Sofern gegen Bescheide nicht innerhalb der gesetzten Fristen Rechtsbehelfe eingelegt worden sind, sind die Bescheide rechtskräftig und in der Regel nicht mehr angreifbar.
Das Nichterheben stellt also keine "Zustimmung" dar, aber durch Fristablauf wird der Bescheid eben rechtskräftig und hat damit Bestand.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
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