Ich haben eine Frage zu Abstandsflächen und der Berechnung von Wandhöhen in Hessen: •Wir planen ein EFH mit Keller •Das Grundstück hat eine leichte Hanglage •Wir passen das Gelände an mehreren Stellen an, außerdem böschen wir um den Keller teilweise ab, um einen Eingang in die Einliegerwohnung hinzubekommen Für die fragliche Wand ergibt sich die folgende Konstellation: - Das hergestellte Gelände weicht an beiden Hausseiten vom ursprünglichen Gelände ab - An der vorderen Seite der Hauswand, an der relevanten Ecke, böschen wir den Keller vollständig ab, um den Eingang zu einer Einliegerwohnung zu realisieren. ... Frage ist, wie sich die für die Abstandsfläche relevante Wandhöhe berechnet, siehe dazu die anhängende Zeichnung für denkbare Rechenwege oWandhöhe ab Bestandsgelände (Längen A und Y gemittelt, also (A+Y)/2 ) oWandhöhe ab neuem Gelände (Längen B und X, gemittelt, also (B+X)/2) oWandhöhe vom tiefsten, freiliegenden Punkt an der relevanten Stelle, hier also praktisch Oberkante Bodenplatte (Längen C und X(?)... Das Dach über dem OG hat eine Neigung von 44°, ist also für die Abstandsflächen unbeachtlich.