Wir haben im August 2023 einen Bauvorbescheid nach §75 LBO Schleswig-Holstein zu unserem Bauvorhaben für ein EFH erhalten, es handelt sich um ein Altbau-Gebiet ohne Bebauungsplan. ... Wir haben nun im März 2024 unseren vollständigen Bauantrag nach §64 LBO inkl. eines Höhenplans und Ansichten/Schnitte mit Höhenangaben für das Vorhaben Hinterlandbebauung eingereicht. ... Die Angaben in unserer Bauvoranfrage zum Vorhaben (freistehendes, eineinhalbgeschossiges EFH, Satteldach, Massivbauweise, Fassade mit roten Verblendsteinen, Firstrichtung, Firsthöhe, bebaute Fläche, Gebäude-Außenmaße und Lage auf dem Grundstück, Bebauungstiefe) haben wir nahezu exakt eingehalten; aus unser Sicht halten wir uns also genau an den Bauvorbescheid.