Nachbarschaftsgesetz SH
vom 28.8.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Zwischen unserer Terrasse und der Terrasse der Nachbarin steht eine Trennwand, bestehend aus einer ca. 50 cm hohen Massivbrüstung, die mit Klinker-Riemchen verkleidet ist, sowie aufgesetzten Glasbausteinen als Sichtschutz. ... Unsere Frage: Gibt es rechtliche Vorschriften oder städtische Vorgaben in Schleswig-Holstein, die die Eigentums- und Instandhaltungspflicht solcher Terrassentrennwände (ggf. als „Einfriedung") regeln, insbesondere in Bezug auf die Frage, ob die Wände einseitig oder gemeinschaftlich instand gehalten werden müssen, wenn die Schäden nur auf einer Seite auftreten?