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Regenwasser aus Garten fließt auf Nachbarsgrundstück

| 12. Mai 2023 14:44 |
Preis: 50,00 € |

Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,
unser Nachbar beschwert sich darüber, dass das Regenwasser auf sein Grundstück fließt und seinen Rasen und seine Terrasse schädigt.

Die Situation:
Wir haben ein Grundstück an einem kleinen Wäldchen in NRW gelegen. Unser Grundstück hat als einziges eine große ca. 15 Meter Höhe und über 40 Jahre alte freistehende Eiche auf dem Grundstück, welche mit ihrer Krone den gesamten Garten überdeckt. Aus diesem Grund haben wir auch keinen Rasen, sondern eher ein Waldboden. Dieser ist sehr lehmhaltig, da früher Mal dort eine Ziegelei stand. Die Regenrinnen vom Haus werden auch in den Garten geleitet. Dafür haben wir Regentonnen aufgestellt und eine Sickergrube, welche bisher auch absolut ausreichend war. (Die Grube ist ca. 1 m x 2 Meter ausgehoben).
Im hinteren Bereich des Gartens (zum Wald hin) sammelt sich bei längerem anhaltendem regen das Wasser und es bildet sich ein kleiner See an der Grundstücksgrenze, welcher in 1-2 Tagen wieder verschwunden ist.

Nach den letzten Wochen, in denen es geregnet hat behauptet der Nachbar, wir sind verpflichtet, etwas zutun, damit das Wasser aus unserem Garten nicht auf seinen Garten fließt und seine Terrasse unterspült. Seine Garage würde dadurch ebenfalls einen Wasserschaden erleiden.

Ebenfalls kam dabei wieder das Thema auf, dass man bei einem großen Baum im Garten ein Gutachten bräuchte.

Hat der Nachbar damit Recht?

Liebe Grüße

12. Mai 2023 | 16:11

Antwort

von


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Guten Tag,

der BGH hat in einem solchen Fall entschieden, BGH, Urteil vom 12.06.2015 - V ZR 168/14:

Eine grundsätzliche Pflicht des Eigentümers eines Grundstücks, den Ablauf des Niederschlagwassers auf das Nachbargrundstück zu verhindern, gibt es allerdings nicht. Soweit die natürliche Gestaltung des Bodens einen solchen Abfluss bewirkt, muss der Grundstückseigentümer deshalb keine besonderen Maßnahmen ergreifen, um dem entgegen zu wirken ... So liegt der Fall, wenn das Wasser im Untergrund auf eine - naturgegebene - wasserundurchlässige Schicht trifft und seinem natürlichen Fluss folgend auf das Nachbargrundstück gelangt ... . Dann obliegt es dem Eigentümer des Nachbargrundstücks, sich um den Schutz seines Grundstücks zu kümmern (BGH, Urteil vom 18. April 1991 - III ZR 1/90, BGHZ 114, 183, 188 f; Senat, Urteil vom 17. Oktober 2013 - V ZR 15/13, NZM 2014, 366 Rn. 10).

(b) Wenn der Eigentümer jedoch auf seinem Grundstück bauliche Anlagen errichtet, die ursächlich dafür sind, dass dem Nachbargrundstück vermehrt Niederschlagswasser zugeführt wird, greift er in den natürlichen Ablauf des Wassers ein.


Der auf Ihrem Grund befindliche Baum ist aber keine bauliche Anlage, die ursächlich für den Wasserstau auf Nachbars Grund ist, so dass hier nach erster Einschätzung die Rechtsauffassung des Nachbarn, der Sie in die Pflicht nehmen möchte, nicht zutreffend ist.

Was der Nachbar mit dem angeblich erforderlichen Gutachten meint, bezieht sich wahrscheinlich auf die Ihnen obliegende Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf den Baum.

Diese Pflicht bewertet der BGH so:

Derjenige, der die Verfügungsgewalt über ein Grundstück ausübt, hat im Rahmen des Möglichen dafür zu sorgen, dass von den dort stehenden Bäumen keine Gefahr für andere ausgeht, der Baumbestand vielmehr so anzulegen ist, dass er im Rahmen des nach forstwissenschaftlichen Erkenntnissen Möglichen gegen Windbruch und Windsurf, insbesondere aber auch gegen Umstürzen auf Grund fehlender Standfestigkeit gesichert ist. , BGH in NJW 2003, 1732,1733.

Wie Sie diese Pflicht erfüllen, bleibt Ihnen überlassen.

Sie sollten die Ansinnen des Nachbarn daher zurückweisen.

Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 12. Mai 2023 | 16:24

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