Sehr geehrte Damen und Herren, um für mich einen kleinen Aufschluss zu bekommen, habe ich hier eine grössere Frage: Eine Person hat mit einem Logistikunternehmen mündlich folgenden Vertrag geschlossen, welche nachher seitens dieser Person in Schriftform dem Geschäftsführer vorgelegt wurde, aber nie von diesem unterzeichnet. Der Vertrag wurde mit Beginn 01.08.06 mündlich geschlossen. ... Die wesentliche Punkte lt. wie folgt: Vertragsbeginn: 01.08.06 bis 30.07.08 ( 2 Jahre ) Vetragsinhalt: Vermittlung von Transporten Kündigungsfrist: 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats, frühstens aber zum 31.12.07 Provisionsvereinbarung: 28% vom Netto-Rohertrag Hier stellt sich die Frage, da eindeutig eine ungerechtfertigte Kündigung ausgesprochen wurde, in wie weit die Person Anspruch auf Ausgleich hat, wenn z.B. in der Zeit der Beschäftigung 700.000 Euro erwitschaftet wurden, wovon 28% an die Person ausgezahlt werden sollten, respektive auch nach dem 05.03.07 weiterhin Geschäfte mit Kunden abgewickelt wurden, welche die Person mit ins Unternehmen gebracht hat.