Widerruf Versicherung von Darlehensvertrag / an Kaufvertrag nicht mehr gebunden?
vom 19.2.2024
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Im Darlehensvertrag zu den Versicherungen steht jedoch: "Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages wirksam ausgeübt, so sind Sie auch an einem mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. ... Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden" Eine analoge Klausel beschreibt das Verhältnis zwischen dem Darlehensvertrag und dem KFZ-Kaufvertrag. ... Und mit dem Nichtbestehen des Darlehensvertrages ist es doch eigentlich so, dass auch der Kaufvertrag rückabgewickelt wird oder ist das nicht immer so?