Am nächsten Tag rief uns der Einkäufer der Firma an und sagte, er habe mit dem Amtsleiter der Zulassungsstelle alles geklärt und wir können in die Zulassungsstelle gehen und den Wagen als Neuwagen zulassen, es handele sich bloß um eine Kurzzeitzulassung in Polen zu Zwecke der Überführung. ... Ich habe sie auch noch auf die 10-Tages-Annahme-frist bei verbindlichen Bestellungen hingewiesen, die die Beklagte versäumt hatte- da hat sie uns gesagt, sie habe noch nie von einer 10-Tages-frist gehört, eine unterschriebene Bestellung sei schon ein Vertrag. Am nächsten Tag haben wir sie schriftlich darauf hingewiesen, dass wenn man ein Auto nicht gerade vom Werk kauft, ist ein Autokauf stets ein Stückkauf ist, bei dem regelmäßig eine Mangelbehebung in Form von Nachlieferung ausscheidet, weil jedes Auto derart durch die nur ihm eigene Fahrgestellnummer, die auch im Vertrag festgehalten ist, konkretisiert ist, dass für eine „Nachlieferung" stets die Unterzeichnung eines anderen Vertrages mit einer anderen Fahrgestellnummer nötig ist (somit wäre es auch keine Nachlieferung).