,sonst werden diese als Wahr angenommen.Laut meiner Kenntnis nach hat jeder Bürger einen Anspruch auf einen gerechten Prozess.die Verhandlung in welchem die Anwältin der Dame (Dame nicht erscheinen)wurde überhaupt zu dem Sachverhalt nicht befragt,sogar mit einem Satz,dagegen war die Verhandlung darauf gerichtet mich zu überzeugen,die Klage zurückzunehmen um mir nun 300 Euro nach dem verlorenen 3900,Klage 300,Fahrkosten 200, zu ersparen,plus 100 für die Rücknahme der Klage. ... Dazu hat sie angegeben in der Klageschrift/Ihrer Stellungnahme:die Begründung weshalb sie die begehrte Summe (Mahnungen) nicht bei einem Gericht als Mahnverfahren durchgesetzt hat ,weil ich sie „Belegart"habe(meine Nachfragen bezüglich des Vertages)und um mich zufrieden zu stellen hat sie sogar an mich (Falschaussage )die 659 Euro zurück gezahlt (ging an meine Mutter) Und laut der Dame auch als Kulanz gründen „hat sie sich freiwillig entschlossen auf das ihr zustehende Schulgeld zu verzichten „" Schreib sie noch an das Gericht „die Rückzahlungen des 650 Euro ist ein großes Entgegenkommen „ „Nun belästigt mich die Klägerin mit dieser Klage"... ... Meine Klage wurde dem dem Amtsgericht in Dortmund,erstmals gar nicht bearbeitet worden,über halbes Jahr lang ,danach stand die „Abteilung wurde gelösch