Das sind insbesondere: - die Kosten der Wasser- und Abwasserversorgung; - die Kosten des Betriebs und der Wartung der Heizungsanlage einschließlich Abgasanlage; - die Kosten der Warmwasserversorgung; - die Kosten der Straßenreinigung und der Müllabfuhr, soweit sie das Pachtobjekt betreffen; - die Kosten der Pflege der Außenanlagen; - die Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung; - die Kosten für Elektroenergie; - die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung sowie - sonstige Kosten, wie die turnusmäßige Wartung der Bierleitungen, Feuerlöscher, für die GEMA und GEZ entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Die Betriebskostenübernahme erfolgt generell durch den Pächter, ausgenommen die Kosten für die Wasser- und Abwasserversorgung sowie für Elektroenergie, die nach Kostenanfall dem Pächter (vierteljährlich bzw. jährlich) vom Verpächter anteilig in Rechnung gestellt wird. § 6 Fälligkeit des Pachtzinses Der Pachtzins ist monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag des jeweiligen Monats zur Zahlung fällig. ... Mahnung in Höhe von 5,00 €, für jede weitere Mahnung in Höhe von 7,50 € zu erheben. § 7 Wertsicherung Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt für die BRD amtlich festgestellte und veröffentlichte Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte um 5 Prozent oder mehr gegenüber dem 3 Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, ändert sich der Pachtzins im gleichen prozentualen Verhältnis.