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15. Oktober 2020 17:28 |
Preis: 25,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo, meine Tochter hat tatsächlich eine Dummheit begangen. Sie hat für ihren ex Freund einen Handyvertrag abgeschlossen, dass war 2018 kurz danach haben die beiden sich getrennt. Sie haben bei der Telekom angerufen und den Fall geschildert. Der Freund hat seine Kontonummer hinterlegen lassen und seine E-Mail-Adresse - 3 Monate später hat er dann online eine höhere Vertragsleistung mit ihren Namen aber wierderum mit seinem Geburtsdatum und seiner E-Mail-Adresse gemacht. Jetzt hat sich ein Inkasso Büro bei meiner Tochter gemeldet mit einer Forderung von 536€ sie ist völlig verzweifelt und die Telekom meint es war ihr Vertrag. Sie hat nie eine Rechnung oder Zahlungsaufforderung bekommen. Was könnte man jetzt tun ?

15. Oktober 2020 | 18:31

Antwort

von


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Guten Abend,

ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:

Trotz des Telefonates seinerzeit mit der Telekom ist Ihre Tochter offensichtlich Vertragspartnerin geblieben, so dass sie gesamtschuldnerisch mit dem Exfreund für die Gebühren haftet.

Der Teil aus den 536.- €, der sich auf die Forderung der Telekom bezieht, ist von ihr zu bezahlen. Insoweit hat sie gegen ihren Exfreund einen Erstattungsanspruch.

Was die Kosten des Inkassobüros angeht, sieht die Sache besser aus. Diese werden nur geschuldet, wenn sich Ihre Tochter mit der Zahlung in Verzug befunden hat, als das IB beauftragt wurde.

Das setzt jedoch zumindest Rechnungslegung und Mahnung an Ihre Tochter voraus. Ist das nicht erfolgt, werden diese Kosten derzeit jedenfalls nicht geschuldet.

Ihre Tochter sollte daher die Forderung der Telekom (Hauptforderung) bezahlen und im übrigen verweigern. Dabei muss sie bei der Überweisung ausdrücklich angeben "Zahlung erfolgt auf die Hauptforderung".

Mit freundlichen Grüßen



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