Rücknahmepflicht/Rückgaberecht Privatverkauf Ebay Kleinanzeigen
vom 1.10.2024
für 30 €
beantwortet von
Nun schrieb sie mir, dass die Rollen stark beschädigt seien und sie ihr Geld und Geld für die Entsorgung haben wolle, da sie die Rollen nicht gebrauchen könne. ... Es fanden keine Preisverhandlungen oder ähnliches statt, sie überwies mir zudem weniger, als in meiner Anzeige angegeben (beim ersten Kauf, hatten wir einen anderen Preis verhandelt, beim zweiten Kauf nicht). Ich bin davon ausgegangen, dass "gekauft wie gesehen" gilt und da die Käuferin angibt, bereits im zusammengerollten Zustand zu sehen, dass sie die Rollen nicht gebrauche könne, hätte sie diese nicht kaufen sollen.