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Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Sie im Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen haben sollten und nichts von diesem angeblichen Mangel wussten, können Sie die Ansprüche zurückweisen.
Wenn Sie die Gewährleistung nicht ausgeschlossen haben sollten, müsste er Ihnen noch die Chance zur Nachbesserung geben. Diese hat er allerdings vereitelt, indem er bereits alles zerlegt hat. auch in diesem Fall können Sie daher die Ansprüche zurückweisen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
28.05.2020 | 13:12
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Ja das wurde ausgeschlossen (Garantie und Gewährleistung )
Ich weiß eben nur nicht genau in wie weit er rechtlich etwas erwirken kann im Bezug auf meine Frage.
Vielen Dank
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
28.05.2020 | 13:49
Sehr geehrter Fragesteller,
dann haben Sie hier absolut nichts zu befürchten und können den Anspruch ablehnen. Er hat in keiner Weise einen Anspruch, sofern der Mangel nicht a) besteht und Sie diesen kannten und ihm bewusst verschwiegen haben. Davon gehe ich nicht aus.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt