wir betreiben eine kleine wohnmobilvermietung (gmbh). bei einem unserer 3 wohnmobile einem chausson auf fiat ducato, welches wir als neufahrzeug im märz 24 gekauft haben, bei einem wohnmobilhändler, fällt regelmäßg die servolenkung aus. dies ist ein garantiefall der über die standard fiat professional garantie abgedeckt sein sollte. der hersteller ist chausson aber das grundfahrzeug ist ein fiat. der defekt bezieht sich ausschließlich auf das fahrzeug also liegt bei fiat und nicht beim wohnmobilhersteller. der verkäufer verwies uns daher nach auftreten des defekts auch direkt an fiat bzw eine fiat vertragswerkstatt wegen des garantieanspruchs. erstmalig haben wir das fahrzeug ende dezember 24 in die vertragswerkstatt in karlsruhe gebracht, wo ein garantiefall eröffnet wurde. aufgrund von unklarheiten bei der fehlersuche und lieferschwierigkeiten des ersatzteils (neues lenkgetriebe) seitens fiat, stand das fahrzeug über 2 monate in der werkstatt. über 2 monate in denen uns das fahrzeug nicht zur verfügung stand. im märz 25 erhielten wir das fahrzeug dann zurück nur um bei der nächsten vermietung festzustellen, daß der selbe fehler trotz austausch des lenkgetriebes weiterhin auftrat. wir haben dies abermals reklamiert in der vertragswerkstatt im mai woraufhin man sich dort erneut an fiat wand und nach den regeln der vorschriften erneut, das bereits im märz getauschte lenkgetriebe, getauscht werden sollte. da auch dieses mal das ersatzteil erst nach ca 1 monat eintraf kam es zu einem austausch erst am 15.7. und direkt am 16.7. mussten wir wie bereits erwartet feststellen, daß der fehler wieder auftritt. im großen und ganzen konnten wir die ganze zeit über das fahrzeug nicht vermieten da es sich beim ausfall der servolenkung ja auch um einen sicherheitsrelevanten fehler handelt. wir haben ein weiteres vergleichbares fahrzeug in der vermietung und haben damit seit auftreten des defekts im dez24 bis dato knapp 10 000,-€ erwirtschaftet, wohingegen das defekte fahrzeug nur 1850,- erwirtschaftet hat da es ja die meiste zeit über nicht vermietet werden konnte. das defekte fahrzeug ist in der vermietung sogar gefragter da es größer ist und besser ausgestattet als unser anderes fahrzeug. der tatsächliche schaden durch den ausfall ist somit schwer zu beziffern. fiat hatte nun 2x die möglichkeit den fehler zu beheben, leider fruchtlos, daher möchten wir nun rechtliche schritte einleiten. bereits bei der abholung am 15.7. baten wir um eine kopie der garantieakte bzw der werkstattberichte, daten, zeiten etc. dies wurde von einem mitarbeiter der vertragswerkstatt abgelehnt mit dem verweis, daß wir ja nicht der aufraggeber sind sondern wegen der garantie fiat der auftraggeber ist. somit stünde uns keine einsicht zu. ein rücktritt vom kaufvertrag wäre ungünstig für uns. es handelt sich ja um ein wohnmobil und nach erwerb wurde das wohnmobil um mehrere wertsteigernde einbauten ergänzt (zb. solaranlage, sat anlage, markise, fahrradträger etc), desweiteren würden die km in abzug gebracht werden, auch haben wir hier ja laufende kosten wie die spezielle versicherung gehabt die benötigt wird für die fahrzeugvermietung. es wäre hier am besten eine individuelle lösung anzustreben, ein nachlass am kaufpreis und/oder schadensersatz. welche ansprüche können wir gegenüber fiat geltend machen? wir haben einen kaufinteressenten für dieses fahrzeug daher stellt sich ebenso die frage ob wir die ansprüche an den käufer abtreten können. mit dem defekt lässt sich das fahrzeug sonst nicht verkaufen oder nur mit einem erheblichen preisnachlass. wir suchen nach einem anwalt der uns in dieser sache zeitnah und effektiv vertritt da das stehende fahrzeug für uns eine laufende erhebliche finanzielle belastung darstellt.