Mwst) Laut Vertrag beginnt die Gewährleistung mit der Abnahme (TÜV Abnahme). Dazu habe ich einen Wartungsvertrag mit dem Hersteller gemacht, der die Gewährleistung auf 5 Jahre verlängert. ... Gewährleistung wird mit Verweis auf die Beweislastumkehr abgelehnt.
Hier wurde in der Plattform von gutem Zustand gesprochen. ... Seine Firma steht im Kaufvertrag, da wird Garantie auf einmal ausgeschlossen und Haftung sowieso. ... Im Vertrag steht der kaum leserliche Beisatz: guter Zustand mit Sachmängel.
Als ich der Werkstatt davon berichtet habe, war der Fall eigentlich klar und sie haben damit begonnen die Stoßstange auf Garantie neu zu lackieren. Nun hat sich bei der Vorbereitung herausgestellt, dass sich nicht der neue (von der Garantie betroffene) Lack löst, sondern eine darunterliegende, ältere Lackschicht. ... Nun habe ich aber zwei Probleme: Die Stoßstange ist im jetzigen (abgeschliffen) Zustand nicht verwendbar und ich soll für das komplette Abschleifen und neu Lackieren bezahlen (Kostenpunkt ca. 1000€).
Als ohne Pflichtverstoß verkauft und damit unter Ausschluss jeglicher Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln jeder Art, gilt der Kaufgegenstand in seinem heutigen, dem Käufer bekannten Zustand, INSBESONDERE OHNE RÜCKSICHT AUF EINEN BESTIMMTEN FLÄCHEINHALT DES GRUNDSTÜCKS, DES GEBÄUDES SOWIE EINE BESTIMMTE GRÖSSE DES KAUFGEGENSTANDES...."
Am 25 September 2021, ich habe einem Gebrauchtwagen, für 3000 € bei einem Autohändler in Deutschland ohne Gewährleistung gekauft und am 02 Oktober 2021 beim Autohändler Abgeholt wegen Neu TÜV 2 Jahre und KFZ-Zulassung. ... Jetzt hier in der Werkstatt kostet mich ein gebrauchter Motor mit 1 Jahr Garantie und Montage knapp 2.000 Euro. ... Ich habe gelesen: „Die gesetzliche Gewährleistung in Form der Sachmängelhaftung schützt Käufer von Gebrauchtwagen innerhalb der ersten sechs Monate ausreichend vor Mängeln – vorausgesetzt das Auto wird beim Händler erworben."
Der kaufer Reklamiert jetzt den Zustand obwohl er ihn Probegefahren hat und angeschaut.ich habe im Kaufvertrag geschrieben das Fahrzeug ist 47 Jahre alt dementsprechender Verbrauch und Abnutzung Keine Garantie oder Gewährleistung.
Weiterhin habe ich dazugeschrieben dass ich es, da Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Garantie verkaufen möchte. ... Hier wären weitere Mängel wie verdreckte Sitze und das Himmeldach, kaputte Lüftungsschlitze, abgebrochene Kunststoffklappen und sonstige defekte Dinge ersichtlich. ... Möchte nicht dass sich nach Vertragsabschluss jemand auf etwaige Mängel beruft welche nicht von mir im Inserat angegeben wurden.
Der Kaufvertrag(Privatverkauf in ebay mit Vermerk:Dies ist ein Privatverkauf daher keine Garantie oder Rücknahme möglich. ... Wir haben die Änderungswünsche vom xxxx fachgerecht ausführen lassen.() Der xxxx bat uns am 11.10.2019 als Voraussetzung für den Kauf den original Zustand der Lampe von Bajonettfassung B22 auf E27 Umzurüsten. ... Es tut mir Leid , dass wir diesen Mangel übersehen haben.
Keine Garantie, keine Gewährleistung, kein Rückgaberecht!!! ... Worauf hin ich die Verkäuferin am Tag der Übergabe an mich, umgehend Kontaktierte und den Zustand beschrieb. ... Da keine Funktionseinschränkungen, Mängel oder Fehlteile erwähn wurden bin ich bis zur Zustellung von einem Funktionstüchtigen Motor ausgegangen.
Nach Rücksprache mit Wolfsburg hieß es dann " Problem ist bekannt wir haben noch keine Lösung dafür" Habe das Fz also im defekten Zustand zurück bekommen. ... Ist das ein Garantie Fall?
Bereits im Februar 2017 wurde das Fahrzeug aufgrund erheblicher Mängel stillgelegt. ... Offenbar ohne die bestehenden Mängel zu beheben ging es dann wieder in den Verkauf. ... Wegen der erheblichen, verschwiegenen Mängel besteht das Interesse an dem Auto nicht mehr.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe privat einen Oldtimer verkauft (Bj.1980) - der Käufer beklagt sich jetzt über erhebliche Mängel, die ich verschwiegen hätte. ... Nach wenigen Tagen beklagt sich der Käufer nun über technische Mängel und eine unsachgemäß reparierten Unfallschaden und will den Kauf rückgängig machen. ... Das Auto wurde nicht als unfallfrei verkauft (von einem unsachgemäße reparierten Unfallschaden wusste ich nichts aber bei einem alten Auto mit unbekannter Historie kann ich das nicht garantieren).
Im Vertrag steht: Der Verkäufer verkauft hiermit das nachstehend näher beschriebene Fahrzeug an den Käufer, in gebrauchten Zustand, nach Probefahrt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. ... Das Auto hat Beulen, Lackschäden, Bremsmängel, technische Mängel. ... Da ich der Meinung bin das ein Händler einem privaten Käufer die Garantie Bzw die Gewährleistung nicht komplett ausschlagen kann lautet meine Frage jetzt wie folgt: Kann ich den Händler in irgend einer Weise dazu bringen mir die Mängle (Steuerkette und Geber) zu beheben?
Ich kaufte, aufgrund einer Anzeige in mobile.de ein Auto, das als "technisch und optisch in einem guten Zustand", bezeichnet wurde. Im Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrzeug steht, im Gegensatz zur Anzeige: "Käufer und Verkäufer vereinbaren, das nachstehende Fahrzeug auf Grund seines Alters und der Kilometer unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung, Garantie und Sachmangelhaftung verkauft wird. Fahrzeug ist nicht mangelfrei, kein Teil ohne Mangel".
Auf die grobe Defektformulierung offenbarte mir der Händler, dass es auf Batterien nur 6 Monate Garantie gäbe. ... Der Händler erwieder nur "wie bereits mehrfach durch die Batterieexperten und uns erklärt erkennen wir keinen Mangel an. Somit ist eine Gewährleistung unsererseits ausgeschlossen.
Nach kurzen Nachfragen zum Zustand und Wartungen, konnten wir uns auf einen Preis einigen. ... Verkäufer: Kfz-Kennzeichen: Sondervereinbarung: Barzahlung bei Übergabe Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen Keine Garantie oder Gewährleistung nach der Fahrzeugübergabe Des Weiteren steht folgender Text unter dem Vertrag: Ihre Verkaufsbestätigung ist erfolgreich bei uns eingegangen. Durch ihre Willenserklärung ist zwischen uns ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen.
Im Vorfeld des verkaufs hatte sich an dem Fahrzeug ein technischer Mangel an der Elektrik ergeben, weshalb ich das Auto zunächst nicht mehr verkaufen wollte. ... Bei der Besichtigung des Fahrzeugs machte der Käufer das Auto permanent schlecht und beschwerte sich über den Zustand und Fahrgeräusche. ... Gewährleistung wurde ausgeschlossen.
Was muss ich in punkto Gewährleistung und Garantie beachten? Muß ich überhaupt eine Gewährleistung anbieten,oder Reicht es wenn ich in der Artikelbeschreibung auf das Alter und auf einen gebrauchten Zustand hinweise, (Mir bekannte und offensichtliche Mängel gebe ich selbstverständlig an in Text und Bild)?