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Insolvenz ware bei Ebay

25. November 2013 14:44 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag
Ich möchte gerne nebenberuflich ein Gewerbe anmelden,und gebraucht Artikel (Insolvenz Ware) aus den Bereichen Maschinen,Werkstatt Zubehör, Werkzeuge und sonstige Technische Artikel überwiegend bei Ebay verkaufen.
Was muss ich in punkto Gewährleistung und Garantie beachten?
Muß ich überhaupt eine Gewährleistung anbieten,oder Reicht es wenn ich in der Artikelbeschreibung auf das Alter und auf einen gebrauchten Zustand hinweise,
(Mir bekannte und offensichtliche Mängel gebe ich selbstverständlig an in Text und Bild)?
Habe schon oft bei Auktionen den Hinweiß gelesen "Da es sich um Insolvenz Ware handelt ist jeglicher anspruch ausgeschlossen"!

25. November 2013 | 16:07

Antwort

von


(1230)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Als Händler müssen Sie den Kunden auch die Gewährleistung einräumen.

Eine Garantie ist eine vertragliche Abrede über Gewährleistung - sozusagen - und vorliegend nicht relevant.

Die gesetzliche Gewährleistung muss man aber geben.

Diese kann man aber auf ein Jahr reduzieren.

Natürlich weiß man solchen Insolvenzkäufen nicht, was man an der Ware hat und hat entsprechende Schwierigkeiten die Ware einzuschätzen und zu verkaufen.

Wenn Sie das Risiko der Gewährleistung ganz ausschließen wollen, kann man die Ware nur als "Bastlerware" oder als "defekt" verkaufen.

Dann gibt es ja nichts zu reklamieren.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

ANTWORT VON

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