Generalvollmacht: Haftung mit privat Vermögen
vom 18.7.2025
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
In dieser sind u.a. ein folgende Punkte aufgelistet: "Der Umfang der Vertretungsbefugnis erstreckt sich insbesondere auch auf: - die Wahrnehmung jeglicher Rechte und Pflichten aus meinen Verträgen (Telefonvertrag, DSL-Anschluss-Vertrag, Handyvertrag, Stromvertrag, etc.); - die Vertretung gegenüber Privatpersonen, allen Behörden sowie jeglichen öffentlichen Stellen (Gerichte, Steuerbehörde, Banken, diverse Ämter); " Ich habe keinen Zugriff auf jegliche Konten/auf das Vermögen des Vollmachtgebers.