Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Da der Umzug zuerst beauftragt worden ist, greift hier nicht die Regelung des § 358 BGB
, wonach ein mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag auch automatisch endet. Die Widerrufsfrist war hier bzgl. des Umzuges auch bereits abgelaufen, wie Sie selbst festgestellt haben. Umzug und Tarifänderung sind daher leider getrennt voneinander zu betrachten und Sie müssten somit auf die Kulanz von o2 hoffen.
Ich sehe hier jedoch noch eine andere Problematik, die Ihnen eventuell nicht bewusst ist. Dies hängt aber davon ab, ob Sie die Tarifänderung bereits verbindlich beauftragt haben oder noch nicht. Denn ausweislich Ihrer Schilderung war Bedingung für die Tarifänderung, dass die Mindestlaufzeit 24 Monate beträgt. Dies würde gleichzeitig auch heißen, dass Sie den geänderten Vertrag nicht vor Ablauf von 24 Monaten kündigen können.
iIch erwähne dies, da Sie im weiteren Verlauf Ihrer Schilderung davon ausgehen, dass Sie nachwievor mit einer Frist von einem Monat kündigen können. Dies widerspricht jedoch der neuen Mindestlaufzeit. Je nachdem wann Sie die Änderung abgeschlossen haben, wäre hier jedoch noch ein Widerruf möglich (innerhalb von 14 Tagen). Dann endet der Vertrag jedoch sofort und nicht erst am 12.11
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
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