Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Umstellen des DSL Vertrages von einer 1000er auf eine 16000er Leitung stellt juristisch gesehen eine Vertragsänderung dar. Die Änderung ist aufgrund der fehlenden Schaltmöglichkeit durch die Telekom nicht möglich.
Dies ändert aber nichts daran, dass der ursprüngliche Vertrag, solange er nicht gekündigt ist, leider fortbesteht.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht, weil 1. Vodafone das Nichtzustandekommen des Vertrages nicht zu vertreten hat und 2. Ihnen das Festhalten an dem nicht unzumutbar ist. Es ist leider nicht so, dass das Nichtzustandekommen des Vertrages die Geschäftsgrundlage für den „alten" Vertrag entfallen lässt.
Sie können daher nur den „alten" Vertrag ordentlich kündigen oder bei Vodafone bitten, dass diese Sie aus Kulanz aus dem Vertrag entlässt, wenn Sie dringend auf eine 16.000er Leitung angewiesen sind.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
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