Der amtierende Notar wird die Fälligkeitsmitteilung per Einwurfeinschreiben an die Käuferin und vorab per Mail an … versenden, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen vorliegen: a) Eine Auflassungsvormerkung zu Gunsten der Käuferin muss im Grundbuch eingetragen sein; der Auflassungsvormerkung dürfen nur die in Abschnitt I. genannten Belastungen und solche Belastungen im Rang vorgehen oder gleichstehen, an deren Bestellung die Käuferin mitgewirkt hat. b) Für alle gegenüber der Auflassungsvormerkung vorrangigen, nicht übernommenen Belastungen und Beschränkungen liegen die erforderlichen Freistellungs- bzw. ... Der Notar kann auf Antrag eine vollstreckbare Ausfertigung ohne Nachweis der Fälligkeitsvoraussetzungen erteilen, aber frühestens 14 Tage nach Absendung der notariellen Fälligkeitsmitteilung und nur für Verzugszinsen ab diesem Zeitpunkt; er kann den Schuldner vorher anhören. § 3 Finanzierungsmitwirkung, Belastungsvollmacht (1) Der Verkäufer verpflichtet sich, zur Kaufpreisfinanzierung bei der Bestellung von Grundschulden oder anderen Grundpfandrechten mitzuwirken.