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Zeitüberschreitung und Mängel beim Badumbau

| 13. März 2025 14:49 |
Preis: 100,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Nachdem wir das Angebot angenommen hatten, bekamen wir am 16.10.2024
einen Zeitplan, der eine Bauzeit vom 14.11.2024 bis zum 27.11.2024 angab. Am 25.11.2024 bemängelten wir, dass die Rohre nicht befestigt waren. Da die Firma keine Kapazitäten frei hatte, vereinbarten wir, dass unser Schwiegersohn die Befestigungen anbrachte (Er arbeitet bei einer Sanitärfirma).
Am 17.12.2024 bemängelten wir, dass die UP Thermostat Mischbatterie für die Dusche nîcht ordungsgemäß montiert wra und der Duschkopf nicht angeschloss3en war. Dafür wurden wir auf die 2. KW 2025 vertröstet. Wiederum nach Absprache montierte unser Schwiegersohn den Duschkopf.
Am 20.12.2024 bekamen wir die Schlussrechnung, die wir am 03.01.2025 bezahlten. Für zu Unrecht berechnete Stunden und Fahrzeit zogen wir 314,25€ ab und behielten 342,93€ wegen der nicht erledigten Reklamation zurück.
Am 15.01.2025 kam ein Mitarbeiter der Firma, die die Duschkabine liefern und montieren sollte, um Aufmaß zuz nehmen.
Am 28.01.2025 erinnerte ichj an die Erledigung der Reklamation. Diese wurde am 11.02.2025 unvollständig durchgeführt.
Da die Firma mir mit Mail vom 17.12.2024 mitgeteilt hatte, dass die Abwicklung der Duschkabine direkt mit dem Hersteller erfolgen solle, wollte ich am 189.02.2025 beim Großhändler die Kontaktdaten der Firma erfragen. Die bekam ich nicht, stattdesen aber eine Mail der Sanitärfirma, dass die Duschkabine abbestellt worden sei, weil ich die Rechnung gekürzt habe. Außerdem wurde behauptet, dass wir die Duschkabine abbestellt hätten.
Âm 02.03.2025 forderte ich die Sanitärfirma per Einschreiben mit Rückschein unter Fristsetzung auf, die Freigabe der Duschkabine zu veranlassen und den Mangel an der Duschbatterie zu beheben.
Am 06.03.2025 erhielt ich per Mail die Antwort, ich könne Mängelanzeigen innerhalb der Bürozeiten anbringen und die Duschkabine sei abbestellt worden. Ob der Angebotspreis gehalten werde könne wurde angezweifelt und eine neue Bestellung werde erst erfolgen, wenn der Restbetrag (ohne auf die Mängel einzugehen) gezahlt sei. Außerdem sei für die Beauftragung derv Duschkabine Vorkasse zu leisten.
Kann ich eine andere Firma beauftragen, die Mängel zu beseitigen und eine Duschkabine einzubauen und von der vorigen Firma Schadenersatz fordern?

13. März 2025 | 15:27

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.


Sie können eine andere Firma beauftragen, die Mängel zu beseitigen und die Duschkabine einzubauen, und von der vorherigen Firma Schadenersatz fordern.

Gemäß § 634 BGB haben Sie bei einem Werkvertrag, wenn das Werk mangelhaft ist, verschiedene Rechte.

Dazu gehört das Recht auf Nacherfüllung, das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, sowie das Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung der Vergütung.

Da die Sanitärfirma die Mängel nicht ordnungsgemäß behoben hat und die Duschkabine nicht geliefert wurde, können Sie die Mängel durch eine andere Firma beseitigen lassen und die Kosten dafür als Schadenersatz von der ursprünglichen Firma verlangen.


2.

Es ist wichtig, dass Sie der ursprünglichen Firma eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben, was Sie mit Ihrem Einschreiben am 02.03.2025 getan haben. Da die Firma darauf nicht eingegangen ist und die Mängel nicht behoben hat, sind Sie berechtigt, die Arbeiten durch eine andere Firma durchführen zu lassen und die entstandenen Kosten einzufordern.


3.

Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Dokumente und Korrespondenzen aufbewahren, um Ihre Ansprüche zu belegen.

Es könnte auch hilfreich sein, die Mängel durch einen Sachverständigen dokumentieren zu lassen, bevor Sie eine andere Firma beauftragen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 30. März 2025 | 18:09

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Auf den Rat des Anwalts habe ich eine andere Firma (Obermeister der Innung) beauftragt und jetzt läuft es.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 30. März 2025
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Auf den Rat des Anwalts habe ich eine andere Firma (Obermeister der Innung) beauftragt und jetzt läuft es.


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