Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Sie können eine andere Firma beauftragen, die Mängel zu beseitigen und die Duschkabine einzubauen, und von der vorherigen Firma Schadenersatz fordern.
Gemäß § 634 BGB haben Sie bei einem Werkvertrag, wenn das Werk mangelhaft ist, verschiedene Rechte.
Dazu gehört das Recht auf Nacherfüllung, das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, sowie das Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung der Vergütung.
Da die Sanitärfirma die Mängel nicht ordnungsgemäß behoben hat und die Duschkabine nicht geliefert wurde, können Sie die Mängel durch eine andere Firma beseitigen lassen und die Kosten dafür als Schadenersatz von der ursprünglichen Firma verlangen.
2.
Es ist wichtig, dass Sie der ursprünglichen Firma eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben, was Sie mit Ihrem Einschreiben am 02.03.2025 getan haben. Da die Firma darauf nicht eingegangen ist und die Mängel nicht behoben hat, sind Sie berechtigt, die Arbeiten durch eine andere Firma durchführen zu lassen und die entstandenen Kosten einzufordern.
3.
Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Dokumente und Korrespondenzen aufbewahren, um Ihre Ansprüche zu belegen.
Es könnte auch hilfreich sein, die Mängel durch einen Sachverständigen dokumentieren zu lassen, bevor Sie eine andere Firma beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
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