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B2B: Stornierung wegen Terminverschiebung

23. März 2023 21:04 |
Preis: 40,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Guten Abend,

ich bin Geschäftskunde bei u.g. Lieferanten. Dieser hat die Unart entwickelt, Lieferungen kurz vor den vereinbarten Lieferterminen signifikant zu verschieben. Manchmal erfolgt die Kommunikation auch erst auf Nachfrage nach bereits erfolgter Überschreitung.
Für eine Stornierung betroffener Lieferungen ruft dieser Händler mittlerweile 20% vom Warenwert auf und verweist auf eine entsprechende Klausel in seinen AGB.
Aktuelles Problem: eine Bestellung aus dem Oktober war terminiert zur Auslieferung in der ersten Aprilwoche. Heute wurde der Liefertermin auf September geändert!
Wir sprechen über 16.000€ Warenwert und somit potentiell 3.200€ Storno-Kosten.

Die AGB sind sehr einseitig geschrieben. Sind diese rechtens?
Kann ich dagegen vorgehen (Mahnung, Verzug, ...)?

Danke und viele Grüße, Andreas

Link Lieferant / AGB:
https://www.memodo.de/agbs

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie müssen mit den Händler entweder fixe Liefertermine machen (bei Nichteinhaltung können Sie von Vertrag zurücktreten - das ist dann kein Storno) oder Sie setzen ihm jedes Mal schriftlich eine Frist und können dann nach Ablauf zurücktreten - auch das ist kein Storno. Beachten Sie, dass er sich ggf. rechtfertigen kann, wenn er die späte Lieferung nicht zu verschulden hat.
Mehr können Sie nicht machen - oder woanders bestellen

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 24. März 2023 | 06:30

Guten Morgen Frau Seiter,

Leider beruft sich der Händler genau da drauf - er sei selbst nicht beliefert worden und habe daher die Verzögerung nicht zu verschulden.
Kann ich in diesem Falle den Vetrag auf irgendeine für mich unschädliche Weise beenden?

Danke Ihnen!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. März 2023 | 23:30

Leider kommt er nicht in Verzug, wenn er die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Er muss daher selber alles tun, dass er beliefert wird, aber Sie selber kommen anders nicht aus dem Vertrag heraus - er kann Schadensersatz geltend machen, eben gerade, weil es es nicht zu vertreten hat. Ich würde daher dort nicht mehr bestellen.

Über 20Prozent kann man ggf. streiten.

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