Sachmängelhaftung eines Gebrauchtwagens zwei Mal fehlgeschlagen.
vom 5.2.2025
für 48 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Zwei Wochen später stellte ich ihm das Auto hin. ... Zu erwähnen wäre noch, dass der Händler recht unverschämt wurde beim abholen und mir durch die Blume versuchte ein schlechtes Gewissen zu machen weil ich mein Recht auf Sachmängelhaftung in Anspruch nehme und er die kosten trage müsse und das Auto doch besser ins Ausland gegeben hätte. ... Noch am gleichen Tag stellte ich das Auto wieder zum Händler.