Es stellt sich die Frage, ob es (steuerlich) sinnvoll ist, dass die Eheleute der GmbH den Büroraum gegen Entgelt vermieten (mit schriftlichem Mietvertrag). Die GmbH könnte dann Mietausgaben steuerlich geltend machen. Die Eheleute planen, die Mieteinnahmen zu versteuern (als "Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung"), die anteiligen Ausgaben (Zinsen für Immobilienkredit, Strom, Heizung etc.) aber dagegen rechnen zu können (als Werbungskosten o.ä.).